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   BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08   

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https://dejure.org/2008,10823
BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08 (https://dejure.org/2008,10823)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2008 - III ZR 13/08 (https://dejure.org/2008,10823)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - III ZR 13/08 (https://dejure.org/2008,10823)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen bei einer Entscheidung nicht erwogenen qualifizierten Bestreitens entscheidungserheblicher Tatsachen; Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Amtspflichtverletzung durch unpräzise Formulierung einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BNotO § 19 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2004 - III ZR 247/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb einer "Ost-Immobilie"

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08
    Eine solche Unterbrechung der durch die Verletzung notarieller Amtspflichten ausgelösten Ursachenkette tritt zwar nicht ein, wenn für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (z.B.: Senatsurteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 247/03 - DNotZ 2004, 849, 852 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (z.B.: BGHZ 154, 288, 300 f mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08
    Das ist aber insbesondere dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (z.B.: BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    Auszug aus BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08
    Das ist aber insbesondere dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (z.B.: BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfG NJW 1998, 2583, 2584).
  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 272/09

    Notarhaftung: Amtspflicht des Notars zu einer Nachfrage bei den

    Eine solche "Unterbrechung" der durch die Verletzung notarieller Amtspflichten ausgelösten Ursachenkette tritt allerdings nicht ein, wenn für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand oder diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dasselbe darstellt (z.B. Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2008 - III ZR 13/08, juris Rn. 10; Senatsurteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 247/03, DNotZ 2004, 849, 852 m.w.N.).

    Die Würdigung, ob dies der Fall ist, ist zwar grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2008 aaO), so dass sie vom Revisionsgericht nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann.

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